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  • 25.02.2021

Verspätete Berechtigungsscheine für Schutzmasken

Die ABDA informierte, dass der GKV-SV eine repräsentative Abfrage bei seinen Krankenkassen vorgenommen hat. Demnach sind bis Freitag, 19. Februar 2021, alle Schreiben versendet worden.
Nach schriftlicher Information des BMG sollte dies ausreichen, damit alle Anspruchsberechtigten ihren Anspruch auf Atemschutzmasken auch einlösen können, so dass der Anspruch aus dem Berechtigungsschein 1 mit Ablauf des 28. Februar 2021 nicht mehr besteht